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Aufnahmeverfahren

Das Aufnahmeverfahren besteht aus zwei gleich stark gewichteten Teilen:

Bei der Beurteilung der Abgeberschule zählen

  • die Fachleistung in den Fächern Deutsch, Mathematik und Fremdsprachen (Durchschnitt Französisch und Englisch); massgebend ist das letzte vor der Aufnahmeprüfung ausgestellte Zeugnis im betreffenden Fach..

Die maximale Teilpunktzahl beträgt 18.

An der Aufnahmeprüfung haben sich die Kandidaten in vier Teilprüfungen über ihre Kenntnisse auszuweisen:

  • Fachprüfung in Deutsch (schriftlich)
  • Fachprüfung in Mathematik (schriftlich)
  • Fachprüfung in Englisch (mündlich oder schriftlich)
  • Fachprüfung in Französisch (mündlich oder schriftlich)
Die drei Notenwerte ergeben ebenfalls eine maximale Teilpunktzahl von 18.

Schüler aus den kooperativen Orientierungsschulen haben auch das oben erwähnte Aufnahmeverfahren zu durchlaufen. In der Abgeberschule müssen sie sich in der Stammklasse A befinden. Bei allfälligen Noten aus Niveau-Fächern B wird je 1 Punkt in Abzug gebracht.